Modelo 720

ETL Steuerberatung: Steueraussetzung in Spanien aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus

Gemäß Realdekret 7/2020 haben kleine und mittelständische Unternehmen (auf Spanisch „Pymes”) nunmehr die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub für ihre Steuerverbindlichkeiten mit Fälligkeit zwischen dem 13.03.2020 und dem 30.05.2020 zu beantragen.

SÍGUENOS EN NUESTRAS REDES SOCIALES:

ETIQUETAS: