Städtebaurecht
Bei ETL Global bieten wir Beratung zur Städtebauregelung, hauptsächlich im Kontext von Verfahren zur Bewertung von Realvermögen von mittleren Unternehmen und multinationalen Unternehmen.
Rechtsberatung
Wir bieten städtebauliche Beratung in Sachen Planung, Management, Ausführung und Einhaltung des Städtebaurechts für Körperschaften des öffentlichen Sektors, Erschließungskörperschaften, Privatunternehmen und Privatpersonen. Hierzu erstellen wir Gutachten, nehmen Rechtsprüfungen vor, verhandeln und verteidigen unsere Klienten anwaltlich in Verwaltungs- und Verwaltungsstreitverfahren in Bezug auf alle städtebaulichen Bereiche.
Außerdem bieten wir Rechtsberatung bei der Ausarbeitung von Bauleitplänen für Stadtverwaltungen und von Teilbebauungsplänen sowie Teilplänen zur Ausführung der Bauleitpläne auf private Initiative.
Unser Service umfasst: die Durchführung von Studien zur Bauplanung, die auf die Projekte Anwendung findet, städtebauliche Due-Diligence-Verfahren und die Erstellung von Gutachten und Berichten über verschiedene Angelegenheiten, die unsere Klienten benötigen können.
Städtebauliche Verträge
Wir bieten Rechtsberatung bei der Verhandlung über städtebauliche Verträge mit der Verwaltung, über die Planung und das Management. Unsere Unterstützung umfasst auch die Ausarbeitung und Abwicklung der Verträge einschließlich solcher in Bezug auf das städtebauliche Management des Entwicklungsmaklers.
Städtebauliches Management
Wir bieten Rechtsberatung bei den Vorgehen zur Ausführung der städtebaulichen Pläne allgemein auf öffentliche oder private Initiative.
Außerdem beraten wir bei der Gründung von Erschließungskörperschaften, Entwicklungsgemeinschaften der Eigentümer, Erhaltungskörperschaften etc. und beteiligen uns an der Ausarbeitung und Abwicklung von Umlegungsprojekten (Neuparzellierung, Entschädigung).
Auch bieten wir Beratung bei Verfahren zur Zwangsenteignung.
Genehmigungen
Wir bieten Beratung bei Verfahren zum Erhalt von Baugenehmigungen und sonstigen städtebaulichen Bescheinigungen, die gefordert werden können (Bewohnbarkeitsbescheinigung, Gewerbeerlaubnis etc.).