Grundrechte und recht der Europäischen Union
Unternehmen und die öffentliche Verwaltung sahen sich verpflichtet, die Digitalisierung in Angriff zu nehmen und neue Technologien in ihr tägliches Geschäft einzubinden, ohne manchmal zu wissen, wie bei diesem ganzen Prozess die Wahrung der Grundrechte sicherzustellen ist, die allen Personen zustehen und die immer mehr Gefährdungen ausgesetzt sind.
Daher ist die vorausschauende Beratung basierend auf einer ständig aktuell gehaltenen, genauen Kenntnis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Europäischen Gerichtshofs und unseres Verfassungsgerichts zu einer unerlässlichen Ressource geworden. Im Übrigen wird die teilweise im Nachhinein erlassene, aus verschiedenen Normbereichen stammende Gesetzgebung zu Rechten und Digitalisierung immer umfangreicher.
Der Schutz der Grundrechte bringt aufgrund der Ausdehnung auf zahlreiche Bereiche eine besondere Komplexität mit sich. Unternehmen und die Verwaltung sind in ihrem Tagesgeschäft rechtlich, aber auch ethisch verpflichtet, die Grundrechte in vielfältigen Bereichen zu wahren. Unser Fachteam für Grundrechte berät Sie in verschiedenen Bereichen: