Internationales Privatrecht

Die Globalisierung ist heute eine offenkundige Tatsache und nimmt weiter zu. Hierdurch entstehen Situationen mit Bezug zum internationalen Privatrecht, die in vielen Fällen das Familienrecht betreffen, wie Heirat, Scheidung, Kindesentziehung, Abstammung, Adoptionen. Es entsteht Bedarf, voreheliche Vereinbarungen zu treffen, bei denen verschiedene Gesetzgebungen in Einklang zu bringen sind, Erbschaftsprobleme mit Gütern zu lösen, die sich in verschiedenen Ländern befinden, etc.

Die Rechtsanwälte von ETL Global mit Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet müssen Lösungen im Rahmen des internationalen Privatrechts finden, die diese Gegebenheiten in Einklang bringen. Hierzu wenden sie präzise Methoden an, die auf einer tiefen Kenntnis der internationalen Rechtslage basieren, um in diesen Bereichen entstehende Konflikte lösen zu können. 

 

Wir bieten Rechtsberatung in folgenden Bereichen:

  • internationale Scheidung, internationale Gerichtszuständigkeit bei Scheidung, anwendbares Recht zum Zwecke einer internationalen Eheschließung, Güterrechtsvereinbarungen bei Ehen mit Auslandsbezug, anwendbares Recht bei internationaler Scheidung, Wahl des anwendbaren Rechts bei Trennung und Scheidung, Anerkennung von im Ausland erfolgten Scheidungen in Spanien
  • Kindesentziehung, internationale Kooperation in Sachen Kindesrückführung, direkte Vollstreckung von Entscheidungen, die die Rückführung eines Kindes anordnen
  • internationale Familienkrisen
  • Fragen in Bezug auf internationale eheliche Lebensgemeinschaften
  • elterliche Verantwortung im internationalen Bereich
  • internationale Unterhaltsansprüche, internationale Kooperation in Sachen Unterhaltserhalt, internationaler Kindesschutz
  • internationale Vormundschaften für Minderjährige
  • internationale Adoption
  • anwendbares Recht in internationalen Angelegenheiten der elterlichen Verantwortung, der Alltagssorge und des Besuchsrechts, Anerkennung von Entscheidungen in Familiensachen, direkte Registeranerkennung, direkte Vollstreckung von Besuchsrechten
  • grenzüberschreitende Zustellungen, Vornahme grenzüberschreitender Beweise, Rechtshilfeersuchen, Vollstreckung von Urteilen in Familiensachen
  • Prozesskostenhilfe bei grenzüberschreitenden Streitfällen
  • internationale Erbschaften, internationale Gerichtszuständigkeit bei Erbsachen, anwendbares Recht bei internationalen Erbschaften, Anerkennung von Entscheidungen in Erbsachen, europäisches Nachlasszeugnis, vergleichendes Recht in Familien- und Erbsachen
  • gerichtliche Anwendung von ausländischem Recht
  • Eheschließung mit ausländischem Bezug, Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen in Spanien
  • Anerkennung und Vollstreckung von im Ausland erlassenen Entscheidungen

 

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Diese Aktion wird von der SOC gefördert und subventioniert und zu 100 % aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Reaktion der
Europäischen Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert
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